FAQs 

Häufig gestellte Fragen

Krankheit

1.  Was ist im Krankheitsfall meines Kindes zu tun?

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Es besteht Entschuldigungspflicht*. Informieren Sie die Klassenlehrerin oder das Sekretariat über das Fehlen Ihres Kindes vor Beginn des Unterrichts. Im Interesse der Sicherheit des Kindes sollte der Anruf bis 7:40 Uhr im Sekretariat bei Frau Wendland oder schriftlich erfolgen (falls mit dem/der KlassenlehrerIn vereinbart per Mail). 


Innerhalb von 3 Tagen sollte dem/der KlassenlehrerIn eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Ansonsten gilt das Fehlen als unentschuldigt und muss im Klassenbuch vermerkt werden. 

 

Bei Krankheiten wie Fieber, Angina, starke Bronchitis bitten wir Sie, Ihr Kind zu Hause zu pflegen bis es gesund und nicht mehr ansteckend ist. 

 

* Die Schulbesuchsverordnung des Landes Baden-Württemberg legt konkret fest:
"Ist ein Schüler aus
zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen“.
 

2.  Welche Krankheiten muss ich namentlich melden? 

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Es gibt ansteckende Krankheiten, die nach dem Infektionsschutzgesetz §34 namentlich meldepflichtig sind. Sollte Ihr Kind eine meldepflichtige Krankheit haben, teilen Sie dies bitte im Sekretariat oder dem/der KlassenlehrerIn mit. Ihr Kind darf erst wieder in die Schule kommen, wenn es nicht mehr infektiös ist. 

 

Nach §34 Infektionsschutzgesetz namentlich meldepflichtige Erkrankungen sind: 

  • Botulismus
  • Cholera
  • Diphtherie
  • Humane spongiforme Enzephalopathie, außer familiär-hereditärer Formen
  • Akute Virushepatitis
  • Enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)
  • Virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
  • Keuchhusten
  • Läuse
  • Masern
  • Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis
  • Milzbrand
  • Mumps
  • Pest
  • Poliomyelitis
  • Röteln einschließlich Rötelnembryopathie
  • Tollwut
  • Typhus abdominalis oder Paratyphus
  • Windpocken
  • Zoonotische Influenza
  • Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)


> Infos durch das RKI
> Meldepflichtige Krankheiten

3.  Mein Kind hat Läuse. Was muss ich tun? 

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Sollten Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse entdecken, dann teilen Sie dies bitte sofort der Schule mit.

Ein in der Schule erhältliches Merkblatt des Gesundheitsamtes informiert über die wichtigsten Einzelheiten oder Sie klicken direkt hier:


> Kopfläuse – was muss ich tun?


> Kopfläuse – vertiefende Informationen


Es besteht Meldepflicht im Sekretariat oder bei dem/der KlassenlehrerIn. Andere Eltern der Klasse werden per Brief informiert, ihr Kind auf Läuse zu untersuchen. Haben Sie dies getan, ist es gut, wenn Sie den entsprechenden Rücklaufzettel ausfüllen und Ihr Kind diesen bei dem/der LehrerIn abgibt. 

Sollte ihr Kind Läuse haben, darf es erst wieder in die Schule kommen, wenn die Läuse mit dem entsprechenden Mittel (dies erhalten sie vom Arzt bzw. in der Apotheke) behandelt wurde. 

4.  Was mache ich, wenn mein Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht   am Sportunterricht teilnehmen kann?

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Bitte teilen Sie dies schriftlich mit Begründung dem/der SportlehrerIn mit. 

5.  Wie lege ich Arzttermine für mein Kind? 

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Arzttermine sollten nach der Unterrichtszeit vereinbart werden.

Kommunikation zwischen Eltern und Schule

 

1. Was ist wichtig für eine gelingende Kommunikation?

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Für den Erfolg unserer Schularbeit ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrkräften/ Pädagogischen Fachkräften von großer Bedeutung.

Alle an der Pestalozzischule beschäftigten Personen (Lehrerinnen und Lehrer, Pädagogische Fachkräfte, das Betreuungsteam der Verlässlichen Grundschule, ehrenamtliche Mitarbeiter in der Werkrealschule, Sekretärin, Hausmeister und der Schulleitung) liegt es am Herzen Ihrem Kind einen Lern- und Lebensraum zu schaffen, in dem es optimal gefördert wird, sich wohl fühlt und stark für die Zukunft gemacht werden kann.

Ein respektvoller Umgang und das Achten auf gute Umgangsformen gehören zu unserem Schulalltag. 

 

Für die Umsetzung dieses anspruchsvollen Ziels, brauchen wir Sie, liebe Eltern. Es ist wichtig, dass Sie uns in unserer Professionalität vertrauen und wertschätzen

2.  Wo erhalte ich Informationen über verschiedene Abläufe an der Schule?

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a) Elternabende

Damit unsere Pestalozzischule gut funktionieren kann, ist es wichtig, dass Sie gut informiert sind. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie auf die Elternabende (Klassenpflegschaftssitzungen) gehen. Dort informiert Sie die Klassenlehrerin, Fachlehrer und die Pädagogische Fachkraft über die Klasse allgemein (es darf nicht über einzelne Schüler und Schülerinnen geredet werden), über die Inhalte des Lernens, über bestimmte Vorhaben z.B. Ausflüge, Waldheim, Schullandheim und gibt Ihnen allgemeine Tipps zum Üben mit Ihrem Kind. Eltern haben hier die Möglichkeit das Klassenfest oder andere gemeinsame Vorhaben zu organisieren. Selbstverständlich freuen wir uns immer sehr, wenn Sie als Begleitperson auf Ausflüge mitgehen oder sich bei anderen Vorhaben engagieren. Auf den Elternabenden werden pro Klasse zwei Eltern als Elternbeiräte gewählt. 

 

b) Elternbriefe

 

Sie erhalten gelegentlich Elternbriefe, die Ihr Kind in der Postmappe (Grundschule) mit nach Hause bringt. Bitte schauen Sie deshalb täglich in die Postmappe und lesen Sie die Briefe in Ruhe durch.

Sollte der Brief einen Rücklaufzettel beinhalten, füllen Sie diesen bitte möglichst bald aus, und geben Sie ihn über die Postmappe Ihrem Kind in die Schule mit. 

 

Bitte unterschreiben Sie alle Klassenarbeiten und Lernzielkontrollen und geben Sie auch diese Ihrem Kind mit. 

 

c) Homepage

 

Auf unserer Homepage finden Sie immer aktuelle Termine, Speisepläne, Ferienpläne usw. 

3.  Auf welchem Weg teile ich dem/der LehrerIn eine Information mit?

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In der Regel werden Informationen zwischen den Eltern und der Lehrkraft über unseren Lozziplaner ausgetauscht. 

4.  Ich möchte mit der/dem LehrerIn sprechen – was muss ich tun? 

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Elterngespräche finden mit dem/der KlassenlehrerIn (bzw. dem/der FachlehrerIn) statt.
Schreiben Sie in den Lozziplaner, dass Sie ein Elterngespräch wünschen. Um das Gespräch entsprechend vorbereiten zu können, ist es für die Lehrkraft sinnvoll, wenn Sie den Grund für das gewünschte Gespräch mitteilen. Die Lehrerin wird Ihnen einen Termin aufschreiben, bzw. Sie anrufen, um einen Termin zu vereinbaren. 


Sowohl die Schulleitung als auch die LehrerInnen sind vormittags im Unterricht und haben daher nicht Zeit für ein spontanes Gespräch. Um ein gewinnbringendes Gespräch in Ruhe führen zu können, bitten wir Sie, einen Termin zu vereinbaren.

5.  Wie kann ich mich engagieren?

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Im Rahmen des Elternabends (Klassenpflegschaftssitzung) und des Elternbeirats unterstützen Eltern die Aktivitäten der Klasse und der gesamten Schule. Engagieren können Sie sich auch bei unserem Förderkreis.

 

Der Elternbeirat wird aus den Elternbeiräten der Klassen gebildet. Er ist ein wichtiges Gremium der Schule. Dort wird über Veränderungen der Schule beraten und unsere Feste und Feiern organisiert. Für ein buntes und vielfältiges Schulleben sind Feste und Feiern sehr wichtig und können nur gelingen, wenn alle am Schulleben beteiligte, also Schüler und Schülerinnen, Lehrkräfte, Pädagogische Fachkräfte und die Eltern sich engagieren. 

Bei der Elternbeiratsitzung werden 2 Elternbeiratsvorsitzende gewählt, die sich regelmäßig mit der Schulleitung und Ganztagesleitung treffen. 

 

Die Schulkonferenz ist ein gewähltes Gremium, bestehend aus Schulleitung, Elternbeiratsvorsitzenden, Eltern, Lehrkräften und Schüler und Schülerinnen (ab Klasse 7). Sie trifft wichtige Entscheidungen für die Schule. 

 

Unsere Pestalozzischule hat einen sehr aktiven Förderkreis. Wir alle freuen uns sehr, wenn Sie ein Mitglied unseres Fördervereins werden und sich für unsere Schule engagieren. 

Beurlaubung

 

Gibt es eine Möglichkeit eine Beurlaubung zu beantragen?

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Eine Beurlaubung wird nur in besonders begründeten Fällen genehmigt. 

Sie muss vorher beantragt werden: 

  •   bis zu 2 Tagen bei der Klassenlehrkraft
  •   länger als 2 Tage bei der Schulleitung.

 

Eine Beurlaubung unmittelbar vor und nach den Ferien darf nur von der Schulleitung genehmigt werden und erfolgt nur in besonders begründeten Ausnahmefällen. Sie darf nur einmal in der Grundschul-  und einmal in der Werkrealschulzeit genehmigt werden. Diese wird auf der Karteikarte Ihres Kindes dokumentiert. Das Formular für die Beantragung bei der Schulleitung erhalten Sie im Sekretariat.    

Schulweg 

1.  Welche Tipps/Regelungen gibt es zum Schulweg?

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Um die Eigenständigkeit, das Selbstbewusstsein und die räumliche Orientierung Ihres Kindes zu fördern, sollten Sie Ihr Kind auf seinem Schulweg nur so lange begleiten, bis es selbstständig zur Schule kommen kann. 

 

Es ist üblich, dass die Kinder kurz nach der Einschulung Laufgruppen (auch klassenübergreifend) bilden. 
Um den sichersten und damit geeignetsten Schulweg zu verinnerlichen, sollte am Anfang noch ein Erwachsener (die Laufgruppe) begleiten. 


Hier die empfohlenen, sichersten Laufwege zu unserer Pestalozzischule Vaihingen:

https://www.stuttgart.de/leben/bildung/schulen/schulwegplaene.php

 

In der dunklen Jahreszeit können Sie zur Sicherheit auf dem Schulweg beitragen, indem Sie für helle Kleidung oder reflektierende Streifen sorgen. In der 1.Klasse erhalten alle Kinder eine reflektierende Sicherheitsweste.


Bitte bringen Sie Ihr Kind nicht mit dem Auto zu Schule. 

2.  Darf mein Kind mit dem Fahrrad zur Schule fahren?

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In Begleitung eines Erwachsenen kann Ihr Kind mit dem Fahrrad in die Schule fahren. Alleine, nur nach bestandener Fahrradprüfung (Klasse 4). Bitte achten Sie darauf, dass die Fahrräder verkehrssicher sind und abgeschlossen werden. Bei Diebstahl und Beschädigung übernimmt die Schule keine Haftung. 

 

Roller und Kickboards sind erlaubt. Sie werden ebenfalls bei unseren Fahrradständern mit einem Schloss abgeschlossen. Die Schule übernimmt ebenfalls keine Haftung. 

Fundsachen

Wo finde ich verlorene Gegenstände?

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Fundsachen wie Jacken, Mützen, Handschuhe, Hausschuhe, Vesperdosen etc. werden im Hauptgebäude, rechter Eingang, im Flur die Treppen hinunter gesammelt. 

 

Verlorene Sportsachen werden vor den Umkleideräumen in der Sporthalle gesammelt. 

Fundsachen werden immer in den Ferien in der Regel entsorgt!

Schulabschluss

Welchen Schulabschluss kann man an der Pestalozzischule machen?

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An unserer Schule kann der Hauptschulabschluss nach Klasse 9, sowie der Werkrealschulabschluss nach Klasse 10 gemacht werden. Außerdem werden unsere Jugendlichen durch gezielte Berufsorientierung unterstützt. 

Pestalozzi(schule)

Wer war eigentlich Pestalozzi?

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Unsere Schule trägt den Namen von Johann Heinrich Pestalozzi (1746-1827).
Er gilt als einer der Wegbereiter einer allgemeinen Bildung für alle Menschen. Seine Maxime der harmonischen Bildung des heranwachsenden Menschen – Kopf, Herz und Hand – ist weithin unbestritten und prägt bis heute Bildungspläne und Unterrichtspraxis vieler Schulen. Pestalozzi war ebenso Philosoph, politischer Denker, Schriftsteller und Sozialreformer. 

(Siehe: http://www.heinrich-pestalozzi.de/)

 

Eine Büste von Pestalozzi gibt es auch an unserer Schule zu sehen! Hauptgebäude rechter Eingang, 1. Stock vor unserem Musiksaal.


„Der Segen der Welt ist gebildete Menschlichkeit“

 
(aus: Pestalozzis Abendstunde eines Einsiedlers, 1780)